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An die
Staatsanwaltschaft
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Sie!

Ich glaub, der/die

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ist oefter einmal berauscht durch die Einnahme von hier_Gift_einsetzen.

Ich kenn mich ja nicht so aus, ersuche Sie aber herzlich, gemaess Bundesgesetz ueber Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Drogenausgangsstoffe (Suchtmittelgesetz SMG), BGBl. I Nr. 112/1997 in der geltenden Fassung diesen Verdacht im Suchtmittelregister und Statistik-Register zu verewigen.

Herzlichst, Ihr

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